1. ALLGEMEINES; GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Stadtwerke Gießen AG, Lahnstraße 31, 35398 Gießen („SWG“) bieten privaten und gewerblichen Kunden
(„Kunde“) nach dessen Wahl gegen Zahlung eines Entgelts die Beschaffung und Lieferung eines E-Rollers
(nachstehend auch „Produkt“ genannt) an.

1.2 „Kunde“ im Sinne der Vertragsbedingungen ist:

(a) ein Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), d.h. eine natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; oder

(b) ein Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Als Unternehmer gilt auch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Für Unternehmer gilt zusätzlich Ziffer 16
der Geschäftsbedingungen.

2. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

2.1 Die SWG bieten dem Kunden auf ihrer Homepage gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts die Beschaffung und
Lieferung eines E-Rollers an. Der Kunde kann zwischen verschiedenen vor Vertragsschluss beschriebenen
E-Rollern (Farbe, Akku, Zubehör) wählen. Dieses Bestellangebot stellt ein verbindliches Angebot der SWG auf
Abschluss eines Vertrages dar (§ 145 BGB).

2.2 Im Rahmen des Bestellprozesses muss der Kunde mittels Häkchensetzung bestätigen, diese
Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss zur Kenntnis
genommen und akzeptiert zu haben. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich diese Geschäftsbedingungen, die
Datenschutzerklärung sowie die Informationen über sein Widerrufsrecht auszudrucken.

2.3 Der Kunde nimmt das Angebot der SWG durch Auswählen des konfigurierten E-Rollers zu dem angezeigten
Preis und den angegebenen Bedingungen durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“
(„Annahmeerklärung“) an. Die SWG bestätigen den Zugang der Annahmeerklärung des Kunden per E-Mail.

2.4 Der Vertrag zwischen den SWG und dem Kunden kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung bei den SWG
zustande („Vertragsschluss“).

2.5 Die SWG stellen dem Kunden nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Übergabe des E-Rollers, eine
Bestätigung, in welcher der Inhalt des Vertrags wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per
Brief, Telefax oder E-Mail) zur Verfügung.

2.6 Ein Rücktritt vom Vertrag durch die SWG ist jederzeit möglich, wenn diese aufgrund unvollständiger oder nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Lieferanten trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts
den Liefergegenstand nicht erhalten („berechtigter Rücktritt“). Der berechtigte Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn
die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von den SWG oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertreten
ist. Die SWG sind in diesem Fall alternativ berechtigt, dem Kunden andere gleichwertige Waren als vereinbart
anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall sind die SWG erst
nach Ablehnung des Angebots durch den Kunden oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Im Fall des berechtigten Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die SWG.

3. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, das von ihm bestellte Produkt abzunehmen und den hierfür vereinbarten Preis an die
SWG zu zahlen.

4. PFLICHTEN DER STADTWERKE

4.1 Die SWG werden für die Beschaffung und Lieferung des E-Rollers sorgen; dies schließt die Übergabe des E-Rollers,
des Zubehörs und eventueller Produktinformationen ein.

4.2 Die Erbringung der Leistung nach Ziffer 4.1 wird durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert.

5. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN, GEFAHRÜBERGANG

5.1 Die Lieferung des E-Rollers an den Kunden („Übergabe“) einschließlich etwaigem Zubehör („Zubehör“) sowie
etwaiger Handbücher, Bedienungsanleitungen und sonstiger Dokumente (gemeinsam „Produktdokumentation“)
erfolgt durch ein von den SWG beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Bei Bestellung durch den Kunden über das Online-Bestellformular der SWG gilt grundsätzlich die im Online-
Bestellformular vom Kunden angegebene Lieferanschrift als vereinbart. Abweichend hiervon gilt bei Auswahl der
Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift als
vereinbart.

5.3 Die Lieferung des E-Rollers erfolgt „frei Bordsteinkante“. Das bedeutet, dass das Transportunternehmen lediglich
verpflichtet ist, das Liefergut bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante zu liefern,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4 Wird das Liefergut vom Transportunternehmen an die SWG zurück geschickt, da eine Zustellung an den Kunden
nicht möglich war, hat der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand zu tragen, es sei denn (i) der Kunde hat
ein ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, (ii) der Kunde hat den Umstand, der zur Unmöglichkeit
der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten oder (iii) der Kunde ist unverschuldet nicht in der Lage gewesen die
angebotenen Leistung anzunehmen. Für den Fall, dass die SWG oder das von ihr beauftragte
Transportunternehmen dem Kunden die geplante Übergabezeit und den Übergabeort in angemessenes Zeit vorher
angekündigt haben und der Kunde dem nicht widersprochen hat, kann sich der Kunde nicht auf Buchstabe (iii)
berufen.

5.5 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Produktes auf den Kunden über, sobald der E-Roller Produkt dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde.

5.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
des Produktes grundsätzlich erst mit Übergabe des E-Rollers an den Kunden oder eine empfangsberechtigte
Person über.

5.7 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von den SWG zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist
entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden die SWG dem Kunden in
wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen.

5.8 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können die SWG nach ihrem
Ermessen bestimmen.

5.9 Die Leistungspflicht der SWG ruht, wenn und solange der Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen
Mitwirkungs- und Zahlungspflichten, nicht nachkommt.

5.10 Der E-Roller wird komplett fahrbereit an den Kunden geliefert. Sofern für die Nutzung des E-Rollers eine
Versicherung erforderlich ist, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet diese abzuschließen.

5.11 Das Risiko der Nutzung des Produktes trägt der Kunde. Insbesondere ist der Kunde selbst dafür verantwortlich,
dass der Nutzer des E-Rollers über die erforderliche Erlaubnis zum Führen des E-Rollers verfügt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. Die SWG behalten das Eigentum an dem E-Roller bis zur vollständigen Zahlung der ihnen aus diesem Vertrag mit
dem Kunden zustehenden Forderungen.

6.2. Der Kunde darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht über den gelieferten E-Roller verfügen und diesen
Dritten nicht zur Nutzung überlassen.

6.3. Ist der Kunde ein Unternehmer, der beim Kauf in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit
handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der
Eigentumsvorbehalt für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich der
in Verbindung mit dem Kauf stehenden Forderungen.

6.4. Bei Zugriffen Dritter auf das von den SWG unter noch bestehendem Eigentumsvorbehalt gelieferte und bereits in
Betrieb genommene Produkt – insbesondere im Rahmen einer Zwangsvollstreckung – ist der Kunde verpflichtet,
auf das Eigentum der SWG hinzuweisen. Der Kunde hat die SWG über Zugriffe Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit die SWG ihre Eigentumsrechte wahren und durchsetzen können.

7. ELEKTRISCHE ENERGIE

7.1. Soweit für den Betrieb bzw. die Nutzung des Produkts elektrische Energie („Strom“) erforderlich sein sollte, hat der
Kunde einen hierfür notwendigen Stromlieferungsvertrag eigenverantwortlich abzuschließen.

7.2. Die Lieferung von Strom ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Kunde kann einen entsprechenden
Stromlieferungsvertrag

(a) mit den SWG oder

(b) einem anderen Stromanbieter seiner Wahl abschließen.

8. ERHALTUNG, INSTANDSETZUNG UND WARTUNG

8.1 Für die Erhaltung, Instandsetzung und Wartung des E-Rollers ist der Kunde verantwortlich und hat die dafür
entstehenden Kosten zu tragen.

8.2 Sofern der Hersteller des E-Rollers für dessen Lebensdauer verpflichtende Wartungsarbeiten vorgegeben hat, hat
der Kunde diese Arbeiten eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

9. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Der Kunde hat den SWG die vereinbarte Vergütung zu zahlen. In dem angegebenen Bruttopreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten.

9.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, auf die er in diesem Online-Shop
hingewiesen wird. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die
Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal(Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal,
L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal- Nutzungsbedingungen, einsehbar unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-
Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.
paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full

9.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

10. HAFTUNG

10.1 Die SWG haften gegenüber dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz

(a) bei Übernahme einer Garantie oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,

(b) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),

(c) in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit,

(d) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie

(e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der SWG auf den Ersatz
des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Vorhersehbare und vertragstypische Schäden
sind solche, die die SWG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben
oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannten oder kennen mussten, hätte voraussehen müssen.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung der SWG auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund
(Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.),
ausgeschlossen.

10.4 Die SWG haften nicht, soweit und solange sie an der Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt oder durch
sonstige Umstände, die sie nicht zu vertreten haben und deren Beseitigung ihnen nicht zugemutet werden kann,
gehindert sind.

10.5 Soweit die Haftung der SWG nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die entsprechende persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Vertreter und
Mitarbeiter der SWG.

11. RECHTSÜBERTRAGUNG UND BEAUFTRAGUNG DRITTER

11.1. Die SWG sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen.
Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt.

11.2.Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen
Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten widerspricht. Auf diese Folgen ist der Kunde in der
Mitteilung gesondert hinzuweisen.

11.3. Die SWG sind berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB mit der Erfüllung der im Vertrag
übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal
sach- und fachgerecht durchgeführt werden und der Dritte leistungsfähig und zuverlässig ist. Der Kunde stimmt
dem ausdrücklich zu.

12. KONTAKTDATEN

Der Kunde kann die SWG zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16:00 Uhr, Freitag
von 8:00 – 13:00 Uhr) unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Stadtwerke Gießen AG
Lahnstraße 31
35398 Gießen
E-Mail: info@stadtwerke-giessen.de
Telefon: 0641 708-0

13. DATENSCHUTZ

Die SWG verpflichten sich im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zur Einhaltung sämtlicher
anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union.

14. ANWENDBARES RECHT; VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG; UNWIRKSAMKEIT EINZELNER REGELUNGEN

14.1 Der Vertrag und die Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Die Europäische Kommission hat im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur
außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die SWG
sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

14.3 Sollten einzelne Regelungen der Geschäftsbedingungen oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Geschäftsbedingungen oder des Vertrags.

15. WIDERRUFSRECHT

15.1 Dem Kunden steht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Sinne von § 312b Abs. 1
BGB sowie bei einem Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c Abs. 1 BGB das nachfolgende Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht
Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Gießen AG, Lahnstr. 31, 35398 Gießen,
Deutschland, Telefonnummer: 0641 708-0, Telefaxnummer: 0641 708-3387, E-Mail: info@stadtwerke-giessen.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150,00 €
geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist.

15.2 Das in der unter Ziffer 15.1 enthaltenen Widerrufsbelehrung genannte Muster-Widerrufsformular ist in der Anlage
Muster-Widerrufsbelehrung zu den Geschäftsbedingungen enthalten.

16. ABWEICHENDE REGELUNGEN FÜR UNTERNEHMER

16.1 Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Regelungen der Ziffern 1 bis 15 mit den Abweichungen und Ergänzungen
gemäß den nachfolgenden Ziffern 16.2 bis 16.5.

16.2 Bei Verstößen gegen die Ziffer 3 hat der Kunde die SWG von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Kosten, Schäden und
Aufwendungen in diesem Zusammenhang freizustellen.

16.3.Die Ziffer 15 findet keine Anwendung.

16.4.Andere Regelungen des Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, finden keine Anwendung.
Dies gilt auch dann, wenn die SWG diesen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis hiervon Leistungen
annehmen oder erbringen.

16.5.Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Gießen.