Allgemeine Fragen
Welchen Einfluss hat eine steigende Anzahl von E-Fahrzeugen auf den Strombedarf in Deutschland?
Welche Herausforderungen an die Stromnetze ergeben sich durch die E-Mobilität?
Fragen zum Thema Fahren
Wie viele Kilometer kann ich mit einer Akkuladung fahren?
Was kann ich tun, wenn unterwegs der Akku meines Autos komplett entladen ist?
Fragen zum Thema Elektrofahrzeuge
Gibt es Förderungen beim Kauf eines E-Fahrzeugs?
Kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs recycelt werden?
Ist es ökologisch sinnvoll, ein Elektrofahrzeug zu fahren?
Ist ein Elektrofahrzeug sicher?
Ist ein Elektroauto störungsanfälliger als Autos mit Verbrennungsmotor?
Fragen zum Thema Laden
Wie bezahle ich das Laden an öffentlichen Ladesäulen?
Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur?
Was ist der Unterschied zwischen Normalladen und Schnellladen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Wallbox und einer Ladesäule?
Wie lange dauert es, ein Elektroauto aufzuladen?
Kann ich ein Elektrofahrzeug bei mir zuhause laden?
Fragen zum Thema E-Roller
Welchen Führerschein benötige ich in Deutschland, um den E-Roller fahren zu dürfen?
Wie kann ich den Elektroroller aufladen?
Der E-Roller hat einen herausnehmbaren Akku, den Sie an jeder Schuko-Steckdose (230V Haushaltssteckdose) aufladen können.
Welche Steigung schafft der E-Roller?
Kann ich auf dem E-Roller einen Beifahrer mitnehmen?
Wo kann ich Wartungen und Reparaturen des E-Rollers durchführen lassen?
Wie ist der optimale Reifendruck des E-Rollers?
Benötigt der E-Roller Motoröl?
Sind Bremsgeräusche normal?
Fragen zum Thema E-Dach & E-Speicher
Sie haben Fragen zu unseren Produkten E-Dach und E-Speicher?
Fragen zum Thema Jahressteuergesetz 2022
Welche steuerliche Änderungen enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen?
Gilt der Nullsteuersatz auch für Bestandanlagen?
Nein, eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2023 geliefert/installiert werden.
Gilt der Nullsteuersatz auch bei Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage?
Für Erweiterungen, die ab dem 01.01.2023 vorgenommen werden, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an. Dazu zählt auch die Nachrüstung eines Speichers.
Gilt der Nullsteuersatz auch bei Reparatur und Austausch defekter Komponenten?
Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage, allerdings nur bei gleichzeitiger Lieferung von Ersatzteilen. Reine Reparaturen ohne gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen fallen nicht unter diese Regelung.
Gilt der Nullsteuersatz auch bei Garantie- und Wartungsverträgen?
Nein, für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.
Gilt der Nullsteuersatz auch, wenn ich die Photovoltaikanlage schon bestellt, aber noch nicht erhalten habe?
Entscheidend ist das Datum, an dem die Photovoltaikanlage geliefert bzw. installiert wird. Liegt dieses Datum nach dem 31.12.2022, fällt keine Umsatzsteuer an.
Gilt der Nullsteuersatz auch für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp?
Ja, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird.
Gilt der Nullsteuersatz auch für die Anmietung von Photovoltaikanlagen bzw. bei Pachtverträgen?
Nein, die Pacht einer Photovoltaikanlage stellt keine Lieferung dar und unterliegt somit dem Regelsteuersatz.
Fällt für den Betrieb einer Photovoltaikanlage künftig Einkommenssteuer an?
Ja, sofern die Leistung der Photovoltaikanlage mehr als 30 kWp beträgt. Für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind Einkünfte und Entnahmen beim Betreiben von Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2022.
Ist weiterhin eine Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt erforderlich?
Ja, eine Anmeldung der Photovoltaikanlage ist weiterhin erforderlich.
Bekomme ich die Umsatzsteuer für bereits gezahlte Anzahlungsrechnungen aus dem Jahr 2022 erstattet?
Wenn die Lieferung und Installation der Anlage tatsächlich erst im Jahr 2023 abgeschlossen wird, ist der Nullsteuersatz für den Gesamtbetrag abzurechnen. Anzahlungen aus dem Jahr 2022 wurden richtigerweise noch mit 19 Prozent in Rechnung gestellt. In der Schlussrechnung wird der Gesamtpreis der Anlage mit dem Nullsteuersatz abgerechnet. Dabei werden die zuvor bezahlten Anzahlungen einschließlich Umsatzsteuer abgezogen. So zahlt der Kunde nur den Nettobetrag.